Unterhaltsvorschuss; Unterhalt; UVG; Unterhaltsausfall; der andere Elternteil zahlt nicht;

U n t e r h a l t s v o r s c h u s s s t e l l e
Diese Stelle wird tätig, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil an sein/ ihr Kind keinen Unterhalt leisten kann oder will. Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Kind lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Der andere Elternteil leistet nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 01.07.2017 wurde die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bis dahin geltende Höchstleistungsdauer von 72 Monaten aufgehoben.
Es werden Finanzmittel des Freistaates Bayern ausgezahlt.

Ansprechpartner

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Prechsl, Franziska
+49 851 397-3562 1.12
Kontakt
Zimmer: 1.12
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94121 Salzweg

Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35

AdresseLandratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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