Unterhaltsvorschuss; Unterhalt; UVG; Unterhaltsausfall; der andere Elternteil zahlt nicht;
U n t e r h a l t s v o r s c h u s s s t e l l e
Diese Stelle wird tätig, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil an sein/ ihr Kind keinen Unterhalt leisten kann oder will. Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Kind lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Der andere Elternteil leistet nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 01.07.2017 wurde die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bis dahin geltende Höchstleistungsdauer von 72 Monaten aufgehoben.
Es werden Finanzmittel des Freistaates Bayern ausgezahlt.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Zuständigkeit Buchstabe Ah-Ak, I, J, M, St
- Zuständigkeit Buchstabe Al-Az, B, Ee-Ez
- Zuständigkeit Buchstabe C, K
- Zuständigkeit Buchstabe D, F, O, Pa-Pe, T, X, Y, Z
- Zuständigkeit Buchstabe Ea-Ed, L
- Zuständigkeit Buchstabe G, H
- Zuständigkeit Buchstabe Pf-Pq, Q, R, S (ohne Sch und St)
- Zuständigkeit Buchstabe Sch, U, V, W
- Zuständigkeit Buchstabe Aa-Ag, N, Pr-Pz
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Prechsl,
Franziska
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+49 851 397-3562 | 1.12 | franziska.prechsl@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
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Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr