Abwasserbeseitigung (Einleitungen)
- Kommunale Abwasserbeseitigung
- Gewerbliche Abwasserbeseitigung (Direkteinleitung)
- Indirekteinleitungen
- Abwasserabgabe
- Häusliche Abwasserbeseitigung - Durchführung nichtförmlicher Verwaltungsverfahren
- Niederschlagswasserbeseitigung, soweit gestattungspflichtig
-
Wasserrecht
Veröffentlichung der bezeichneten Gebiete und der Anforderungen an die Abwasserbeseitigung gem. Art. 17a Abs. 1 Nr. 2b des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)
- Wasserrecht - Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer
- Wasserrecht – Einleiten von Niederschlagswasser (Erlaubnisantrag)
- Wasserrecht - Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen
Landratsamt Passau SG 53
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr