Anlagen in, an, unter, über Gewässern
Anlagen in, an (in einer Entfernung von < 60 m), unter oder über Gewässern erster oder zweiter Ordnung, sowie solcher Gewässer, die in der Verordnung der Regierung von Niederbayern über die Genehmigungspflicht für Anlagen in oder an Gewässern dritter Ordnung vom 01. Februar 1990 genannt sind, bedürfen einer gesonderten Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ebner,
Bernhard
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+49 851 397-5305 (Di, Mi, Fr Teleheimarbeit) | +49 851 397 905305 | 3.11 | bernhard.ebner@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: 3.11
Telefon: +49 851 397-5305 (Di, Mi, Fr Teleheimarbeit)
Fax: +49 851 397 905305
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Anlagen in, an, unter, über Gewässern
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Landratsamt Passau SG 53.0.07
Kontakt
Telefon:
+49 851 397-0
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr