Nassauskiesungen, Baggerseen

Sofern nach Kiesgewinnung im Nassabbauverfahren eine Wiederverfüllung erfolgt, ist ein gestattungspflichtiger Benutzungstatbestand (Zutagefördern von Grundwasser) erfüllt.
Bleibt die Wasserfläche nach erfolgtem Nassabbau ganz oder teilweise offen, liegt ein Gewässerausbau vor, der den Benutzungstatbestand des Zutageförderns von Grundwasser insoweit überlagert.

  • Erteilung beschränkter Erlaubnisse einschl. Rekultivierung nach Wiederverfüllung
  • Planfeststellung/Plangenehmigung bei Nassabbau ohne Wiederverfüllung
  • Überwachung der Folgenutzung
  • Überwachung der Rekultivierungsverpflichtung

Ansprechpartner

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Koch, Magdalena
+49 851 397-5308 +49 851 397-905308 3.05
Kontakt
Zimmer: 3.05
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Fax: +49 851 397-905308
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche: Nassauskiesungen, Baggerseen

Landratsamt Passau SG 53

AdresseLandratsamt Passau SG 53
Domplatz 11
94032   Passau
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Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr