Nassauskiesungen, Baggerseen
Sofern nach Kiesgewinnung im Nassabbauverfahren eine Wiederverfüllung erfolgt, ist ein gestattungspflichtiger Benutzungstatbestand (Zutagefördern von Grundwasser) erfüllt.
Bleibt die Wasserfläche nach erfolgtem Nassabbau ganz oder teilweise offen, liegt ein Gewässerausbau vor, der den Benutzungstatbestand des Zutageförderns von Grundwasser insoweit überlagert.
- Erteilung beschränkter Erlaubnisse einschl. Rekultivierung nach Wiederverfüllung
- Planfeststellung/Plangenehmigung bei Nassabbau ohne Wiederverfüllung
- Überwachung der Folgenutzung
- Überwachung der Rekultivierungsverpflichtung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Koch,
Magdalena
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+49 851 397-5308 | +49 851 397-905308 | 3.05 | magdalena.koch@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Nassauskiesungen, Baggerseen
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Landratsamt Passau SG 53
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr