Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Viele Stoffe in unserer Umwelt sind geeignet, bei Kontakt mit Wasser dessen Eigenschaften nachhaltig nachteilig zu verändern.
Die Wirkung dieser Stoffe auf das Wasser ist sehr unterschiedlich. Manche können es bereits in äußerst geringen Konzentrationen nachhaltig verändern. Eigenschaften wie starke Sauerstoffzehrung, Toxizität, fehlende Abbaubarkeit, Kanzerogenität und dergleichen machen mit diesen Stoffen beaufschlagtes Wasser meist für den menschlichen Genuss unbrauchbar und für den Naturhaushalt belastend.
Zum Schutz der Lebensgrundlage Wasser ist der Einsatz dieser Stoffe auf ein Mindestmaß zu reduzieren. An die Anlagen zum unvermeidlichen Umgang mit diesen wassergefährdenden Stoffen sind strenge Anforderungen zu stellen. Diese Anforderungen sind für Bayern in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS)" und dem dazugehörigen Regelwerk enthalten.
Landratsamt Passau SG 53
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