Schifffahrt
Zur Ausübung der Schifffahrt und Floßfahrt auf bayerischen Gewässern - mit Ausnahme von Teilen des Mains und der Donau, die Bundeswasserstraße sind, und des Bodensees - ist eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde erforderlich
Aufgaben / Dienstleistungen
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Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zum Befahren von nicht schiffbaren Gewässern nach Art. 28 Abs. 4 Bayer. Wassergesetz, § 3 Schifffahrtsordnung
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Zulassung von Fahrgast- und Güterschiffen, schwimmendem Gerät, Mietfahrzeugen und Fahrzeuge mit Maschinenantrieb nach § 19 Schifffahrtsordnung mit Zuteilung eines Kennzeichens § 29 Schifffahrtsordnung
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Ausstellung der Zulassungsurkunde
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Verfahren zur Erteilung eines Schiffsführerscheins der Klassen B, C nach §§ 5 bis 13 Schifffahrtsordnung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Edholzer,
Ingrid
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+49 851 397-5307 | +49 851 397 905307 | 3.07 | ingrid.edholzer@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Schifffahrt
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Landratsamt Passau SG 53
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr