Eigentümer-/Anlieger-/Gemeingebrauch, erlaubnisfreie Grundwassernutzung
Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch wassergesetzliche Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist.
Nach den wassergesetzlichen Ausnahmebestimmungen ist bei oberirdischen Gewässern Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch gestattungsfrei.
Die erlaubnisfreie Nutzung des Grundwassers bestimmt sich nach § 46 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 29 Bayerisches Wassergesetz.
Aufgaben / Dienstleistungen
- Klärung von Rechtsfragen zum Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch und zur erlaubnisfreien Grundwassernutzung
- Erlass von Einzelanordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verordnungen zur Erweiterung oder Einschränkung des Gemeingebrauchs
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Edholzer,
Ingrid
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+49 851 397-5307 | +49 851 397 905307 | 3.07 | ingrid.edholzer@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Eigentümer-/Anlieger-/Gemeingebrauch, erlaubnisfreie Grundwassernutzung
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Landratsamt Passau SG 53
Kontakt
Öffnungszeiten
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