Emissionshandel
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hat der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet.Der Emissionshandel wird im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt. Betreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen (Anhang 1 TEHG) müssen ab dem 01.1.2005 ihre CO²-Emissionen überwachen und Berechtigungen zur Emission von CO² (Zertifikate) abgeben. Die Zuteilung von Zertifikaten stellt einen Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) voraus. Die Zertifiakte werden in einem zentralen Register geführt und können EU-weit gehandelt werden.
Die DEHSt ist unter dem u.a. Internetlink erreichbar.
Ansprechpartner am Bayerischen Landesamt für Umweltschutz ist Herr Wolfgang Zeiler; 0821/9071-5149.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
Krompaß,
Anna
|
+49 851 397 5415 | +49 851 397 905415 | 3.01 | anna.krompass@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Emissionshandel
|
|||||
Rieger,
Katharina
|
+49 851 397-5387 | +49 851 397 905387 | 3.16 | katharina.rieger@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Emissionshandel
|
Landratsamt Passau SG 52
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr