Abnahme einer Apotheke
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme erfolgt durch eine Besichtigung des Landratsamtes Passau und des ehrenamtlichen Pharmazierates bei der Regierung von Niederbayern. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und der anderen einschlägigen Vorschriften, insbesondere den bau- und gewerberechtlichen Bestimmungen sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen und ob die Räume mit ihrer Einrichtung über die ausdrücklich normierten institutionellen Anforderungen hinaus in ihrer Gesamtkonzeption einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
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+49 851 397-4447 | +49 851 397 904447 | 2.19 | stefan.meier@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Abnahme einer Apotheke
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Landratsamt Passau SG 41
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr