Ansprechpartner für Integrationshilfen
Integrationshilfe an Schulen richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind.
Entsprechende Diagnosen von Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie auf der Grundlage der „International Classification of Diseases“ (Klassifikationssysteme psychischer Störungen- ICD 10) sind dafür erforderlich.
Neben der ärztlichen Stellungnahme bedarf es aber auch einer eigenen fachlichen Beurteilung der Notwendigkeit und Geeignetheit der Integrationshilfe im konkreten Einzelfall durch die pädagogischen Fachkräfte des Kreisjugendamtes.
Das Kreisugendamt ist dann nach § 35a SGB VIII und nach dem SGB IX Rehabilitationsträger und somit sachlich zuständig für die soziale Integration betroffener Kinder und Jugendlicher.
Im Zusammenwirken aller am Integrationsprozess beteiligten Personen muss ein Hilfeplan erstellt und regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die Gesamtverantwortung und Federführung für die Hilfeplanung liegt beim Kreisjugendamt.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr