Aufenthaltstitel
Vor der Einreise in das Bundesgebiet ist grundsätzlich eine Aufenthaltstitel in Form des Visums erforderlich. Ausnahmen ersehen Sie aus u.a. Link im Internet "Ausnahmen von der Visumpflicht". Die Aufenthaltstitel wird zu verschiedenen Aufenthaltszwecken erteilt:
Arten der Aufenthaltstitel:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- aus familiären Gründen
- für besondere Aufenthaltsrechte
Aufgaben und Dienstleistungen
- Aufenthaltstitel - Buchst. A (ohne Al), D, U
- Aufenthaltstitel - Buchst. Al, X, Y, Z
- Aufenthaltstitel - Buchst. B, C, I, J
- Aufenthaltstitel - Buchst. E, F, G, H
- Aufenthaltstitel - Buchst. K, L, N
- Aufenthaltstitel - Buchst. M, O und Beschäftigung
- Aufenthaltstitel - Buchst. Q, S, W
- Aufenthaltstitel - Buchst. P, R, T, V
-
Ausländerrecht
Antrag auf Erneuerung einer Duldung
-
Ausländerrecht
Antrag auf Erteilung einer Duldung
- Ausländerrecht - Erklärung zur Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- Ausländerrecht - Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Ausnahmen von der Visumpflicht
- Studium, Schulbesuch, Sprachkurs und Ausbildung
- Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Landratsamt Passau - SG 42
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr