Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein

Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder eines alten Fahrzeugscheines ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den aktuellen Halter beziehungsweise die aktuelle Halterin erforderlich.

Die eidesstattliche Versicherung kann entweder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle oder wahlweise bei einem Notar abgegeben werden.

Zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde zusätzlich erforderlich.

  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners, wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen), der Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis/Reisepass des Halters
  • bei Firmen des Handelsregisterauszuges/der Gewerbeanmeldung, aus dem/der die unterschriftsberechtige Person hervorgeht, sowie deren Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Vollmacht der Vertretung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • gegebenenfalls eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle 



434 Kfz-Zulassung

Adresse434 Kfz-Zulassung
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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