Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer im Landkreis Passau eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes Passau. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.

Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung, da der ehrenamtliche Pharmazierat bei der Regierung von Niederbayern anzuhören ist. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Meier, Stefan
+49 851 397-4447 +49 851 397 904447 2.19
Kontakt
Zimmer: 2.19
Telefon: +49 851 397-4447
Fax: +49 851 397 904447
Anschrift
94032 Passau
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher: Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Landratsamt Passau SG 41

AdresseLandratsamt Passau SG 41
Domplatz 11
94032   Passau
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
Fax: 0851/397-4473
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr