Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Wer im Landkreis Passau eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes Passau. Die Erlaubnis gilt nur für den Apotheker, dem sie erteilt ist, und nur für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung, da der ehrenamtliche Pharmazierat bei der Regierung von Niederbayern anzuhören ist. Die Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem wir bescheinigt haben, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis verpflichtet zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
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+49 851 397-4447 | +49 851 397 904447 | 2.19 | stefan.meier@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis
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Landratsamt Passau SG 41
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr