Fachaufsicht
Hier wird die Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten abgewickelt. Kindertagesstätten werden mit Blick auf den ordnungsgemäßen Vollzug der sich insbesondere aus dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG), dem Sozialgesetzbuch VIII ergebenden Aufgaben und Pflichten beraten, unterstützt und beaufsichtigt.
Es wird entschieden über die Erteilung oder aber auch über die Rücknahme oder den Widerruf von Betriebserlaubnissen für Kindertagesstätten. Zudem werden verschiedene Förderrichtlinien betreffend den Betrieb von Kindertagesstätten vollzogen oder Stellungnahmen dazu abgegeben.
Anfallende Fragestellungen zum Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung werden geklärt, Informationsveranstaltungen werden durchgeführt und zusammen mit den Gemeinden wird der Bedarf an Kitaplätzen fortlaufend geprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Altmann,
Anja
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+49 851 397-3676 Mo.Do. vormittags | +49 851 397 903676 | HAP | anja.altmann@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: HAP
Telefon: +49 851 397-3676 Mo.Do. vormittags
Fax: +49 851 397 903676
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Fachaufsicht
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Rott,
Carina
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+49 851 397-3602 (Di ganztags) - Mi u. Do. (8:00-11:00) | +49 851 397 905918 | HAP & 1.30 | carina.rott@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: HAP & 1.30
Telefon: +49 851 397-3602 (Di ganztags) - Mi u. Do. (8:00-11:00)
Fax: +49 851 397 905918
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Fachaufsicht
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Wimmer,
Petra
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+49 851 397-3549 | +49 851 397-903549 | HAP | petra.wimmer@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Fachaufsicht
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Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr