Genehmigung eines Versorgungsvertrages nach dem Gesetz über das Apothekenwesen
Wenn der Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ein Krankenhaus mit Arzneimitteln versorgen möchte, ist hierzu ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Landratsamtes Passau. Bis zur Erteilung der Genehmigung ist der Versorgungsvertrag schwebend unwirksam.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
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+49 851 397-4447 | +49 851 397 904447 | 2.19 | stefan.meier@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Genehmigung eines Versorgungsvertrages nach dem Gesetz über das Apothekenwesen
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Landratsamt Passau SG 41
Kontakt
Öffnungszeiten
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