Kurzzeit-Kennzeichen
- Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens auf eine Privatperson werden folgende Unterlagen benötigt:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für ein Kurzzeitkennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- gegebenenfalls eine gültige Sicherheitsprüfung
- Fahrzeugdaten
- Als Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis gelten:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) nur bei einem Neufahrzeug oder
Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für der Straßenverkehr - gültigen Personalausweis oder Reisepass
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollomächtigten Person
zusätzlich bei Personenfirmen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
zusätzlich bei juristischen Personen (z. B. GmbH).
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug
Die Vorlage von Kopien der oben genannten Dokumente ist zulässig.
Antragssteller ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
Besteht im Inland kein Wohnsitz/Firmensitz, so ist der Aufenthaltsort des Antragstellers ausschlaggebend. Dieser kann nur durch persönliche Vorsprache nachgewiesen werden.
Kurzzeitkennzeichen an Personen ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden nur unter Angabe und mit Gegenzeichung eines Empfangsberechtigten mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis Passau zugeteilt. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle.