Neuzulassung
Zur Zulassung eines Neufahrzeuges benötigen Sie:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- Versicherungsbestätigung für den elektronischen Abruf
- Bei Fahrzeugen mit gültiger Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung Teil II mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder der Datenbestätigung des Herstellers oder der Einzelgenehmigung
- Bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen ( z. B. Leichtkrafträder) die Nationale Typgenehmigung oder die
- Einzelgenehmigung
- Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis ein Datenblatt eines Gutachten zur Erteilung einer Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag oder Rechnung, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder kein Fahrzeugbrief vorhanden ist.
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
Für die Zulassung eines Neufahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie das Fahrzeug
außer in besonderen Fällen nicht bei der Zulassungsbehörde vorführen
Liegt nur das COC-Papier vor, ist die Vorführung erforderlich.
Hinweis:
Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung
und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, so ist zur Überprüfung der
Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs/Anhängers eine Untersuchung durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen oder den Prüfer einer Übewachungsorganisation
durchzuführen.