Pflanzliche Abfälle (PflAbfV)
In der Verordnung ist der Umgang mit pflanzlichen Abfällen aus der Landwirtschaft, dem Erwerbsgartenbau und sonstigen Gärten geregelt.
Pflanzlicher Abfall aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau darf landwirtschaftliche verwertet oder außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verbrannt werden.
Pflanzlicher Abfall aus sonstigen Gärten darf auf dem eigenen Grundstück zur Verrottung gebracht werden (Komposthaufen), wenn keine Geruchsbelästigung für die Nachbarn entsteht. Er ist darüberhinaus zu den Grüngutannahmestellen oder den Recyclinghöfen zu bringen.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile darf er auf den Grundstücken, auf denen er angefallen ist, auch verbrannt werden. Dies ist nur an Werktagen von 8 Uhr bis 18 Uhr zulässig.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht erlaubt, außer die Gemeinde hat dies in einer Verordnung ausnahmsweise zugelassen (erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde).
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.
Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | +49 851 397-905773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | |
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Aufgabenverantwortliche:
Pflanzliche Abfälle (PflAbfV)
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Pauli,
Lena
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+49 851 397-5310 | +49 851 397-905310 | 3.23 | lena.pauli@landkreis-passau.de | |
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Aufgabenverantwortliche:
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | +49 851 397 905302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | |
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Landratsamt Passau SG 52
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr