Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach dem Sprengstoffgesetz
Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Teilnahme an einem Fachkundelehrgang nach dem Sprengstoffgesetz
Landratsamt Passau SG 41
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Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr