Unzulässige Abfallentsorgungen
Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden (§ 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG).
Bei Verstößen gegen diese Vorschrift ist es Aufgabe des Landratsamtes
- den Sachverhalt zu ermitteln
- die Müllablagerung aufzufinden,
- kostenpflichtige Anordnungen gegen den/die Verursacher/-in zu erlassen
- die ordnungsgemäße Entsorgung zu überwachen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | +49 851 397-905773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Unzulässige Abfallentsorgungen
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | +49 851 397 905302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | |
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Aufgabenverantwortlicher:
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr