Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

Die Heizungsanlagenverordnung gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Beschaffenheit von Feuerungsanlagen.
Geregelt sind zum Beispiel die Mess- und Überprüfungsvorschriften durch den Kaminkehrer, die zugelassenen Brennstoffe, Grenzen für den Abgasverlust und die Ableitbedingungen für die Abgase. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.

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