Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Die Heizungsanlagenverordnung gilt für die Errichtung, den Betrieb und die Beschaffenheit von Feuerungsanlagen.
Geregelt sind zum Beispiel die Mess- und Überprüfungsvorschriften durch den Kaminkehrer, die zugelassenen Brennstoffe, Grenzen für den Abgasverlust und die Ableitbedingungen für die Abgase. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht werden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schramm,
Simon
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+49 851 397-5430 | +49 851 397-905430 | 3.16 | simon.schramm@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | +49 851 397 905302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | |
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Aufgabenverantwortlicher:
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
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