Einladung zu Besuchszwecken; Verpflichtungserklärungen
Bonitätsprüfung und Beglaubigung der Unterschrift einer Person, welche eine ausländische Staatsangehörige/einen ausländischen Staatsangehörigen in das Bundesgebiet einladen möchte.
Aufgaben und Dienstleistungen
Die Vertretung des sich Verpflichtenden durch eine andere Person ist leider nicht zulässig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate)
Abgabe der Verpflichtungserklärung 29 €
- Ausländeramt - Abgabe einer Verpflichtungserklärung - offizielles Formular
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Ausländeramt - ausfüllbares PDF - Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Vorrangig soll das offizielle Formular verwendet werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die keine Authentifizierungsmöglichkeiten haben, kann der Antrag im ausfüllbaren PDF oder handschriftlich erfolgen.
Landratsamt Passau - SG 42
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr