Wildschäden
Das Landratsamt als Jagdbehörde kann Anordnungen zur Vermeidung von Wildschäden treffen, z.B. zur Reduzierung einer bestimmten Wildart, wenn diese erhebliche Schäden verursacht ("Notstandregelung"). Wichtig! Für die Behandlung von Schadenersatzansprüchen aus Wildschäden ist nicht das Landratsamt, sondern die jeweilige Gemeinde zuständig. Erstattungsfähig sind nur Schäden an Grundstücken! Für die Anmeldung gilt eine Ausschlussfrist von 1 Woche ab Entdeckung des Schadens; bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzen Grundstücken genügt eine Anmeldung zum 1. Mai oder zum 1. Oktober.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fenzl,
Christoph
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+49 851 397-4217 | +49 851 397 90 4217 | 2.20 | christoph.fenzl@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Wildschäden
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Landratsamt Passau SG 41
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr