Standesamtsaufsicht
- Prüf- und Gerichtsvorlagen
- Eintragung von Randvermerken im Zweitbuch -
- Prüfung der eingereichten Zweitbücher
- Durchführung von Dienstbesprechungen
- Vorbeglaubigung von Urkunden für Auslandsgebrauch
- allgemeine Aufsicht über die Standesämter
- Beratung und Auskünfte für/von Bürger und Behörden (schriftlich und mündlich)
Landratsamt Passau - SG 42
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr