Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach Straßenverkehrs-Ordnung und Gefahrgutverordnung Straße
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Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4352 | |
Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4425 | |
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- Straßenverkehr - Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO für Baustellen (LRA)
- Straßenverkehr - Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker, Handelsvertreter, soziale Dienste
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Straßenverkehr - Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Ralleys
Antrag auf Erlaubnis von Zuverlässigkeitsfahrten und Ralleys
- Straßenverkehr - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 Abs. 2 StVO
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Straßenverkehr
Anzeige einer Veranstaltung im Sinne § 29 Abs. 2 StVO
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Straßenverkehr - Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche
Anzeige einer Veranstaltung auf einer Verkehrsfläche (nichtöffentlich oder öffentlich) mit Auswirkungen auf angrenzende Kreis-, Staats- und Bundesstraßen (Erfordernis einer Anordnung nach § 45 StVO)
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Straßenverkehr - Vereinbarung - 01
für eine Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO -> Bundes- und Staatstraßen
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Straßenverkehr - Vereinbarung - 02
für eine Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO -> Kreisstraße
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Straßenverkehr - Vereinbarung - 03
für eine Veranstaltung o h n e § 29 Abs. 2 StVO -> Bundes- und Staatstraßen
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Straßenverkehr - Vereinbarung - 04
für eine Veranstaltung o h n e § 29 Abs. 2 StVO -> Kreisstraße
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Straßenverkehr
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Landratsamt Passau, Verkehrswesen
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr