Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)
Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)
Für den gewerbsmäßigen Transport mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als, 3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzung für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz / nationale Erlaubnis ist
- dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig sind
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
- der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Die Gemeinschaftslizenz wird auf 10 Jahre befristet und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterverkehr.
Für Sie zuständig:
Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4352 | |
Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4318 |
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Güterkraftverkehr - 1a
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz
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Güterkraftverkehr - 2a
Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes
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Güterkraftverkehr - 2b
Eigenkapitalbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Güterkraftverkehr - 2c
Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr
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Güterkraftverkehr - 3a
Fahrzeugliste
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Güterkraftverkehr - 4a
Verlusterklärung
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Güterkraftverkehr - 5a
Antrag auf Erteilung zusätzlicher Ausfertigungen der Erlaubnis / zusätzlicher beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz
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Güterkraftverkehr - 6a
Fahrerbescheinigung
Landratsamt Passau, Verkehrswesen
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr