Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)

Gewerblicher Güterkraftverkehr (GÜKG)

Für den gewerbsmäßigen Transport mit Fahrzeugen, deren Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als, 3,5 t beträgt, wird eine EU-Lizenz / Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis benötigt. Für den sog. Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

Voraussetzung für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz / nationale Erlaubnis ist

  • dass der Unternehmer (und der Verkehrsleiter) zuverlässig sind
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
  • der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung wird durch die Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. 

Die Gemeinschaftslizenz wird auf 10 Jahre befristet und beinhaltet auch die nationale Erlaubnis zum gewerblichen Güterverkehr.

Für Sie zuständig:

Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4352  
Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4318

Landratsamt Passau, Verkehrswesen

AdresseLandratsamt Passau, Verkehrswesen
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
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