Taxi- / Mietwagenerlaubnisse / Unternehmen / Personenbeförderung (PBefG)

Genehmigungspflicht:
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die bekannteste Form dieser unternehmerischen Tätigkeit sind die Taxi- und Mietwagenfahrzeuge.
Die Personen, die als selbständige Unternehmer Betriebe gründen möchten, müssen persönlich zuverlässig und geeignet sein:

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.
  • Die Fahrzeuge müssen z.B. mit Alarmanlagen, Sonderlackierung, Taxischild , Wegstreckenzähler, Fahrpreisanzeiger odgl. ausgestattet sein.

Für Sie zuständig:

Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4352  
Sachbearbeiter Tel. +49 851 397-4318

Landratsamt Passau, Verkehrswesen

AdresseLandratsamt Passau, Verkehrswesen
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397-0
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Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr