Taxi- / Mietwagenerlaubnisse / Unternehmen / Personenbeförderung (PBefG)
Genehmigungspflicht:
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die bekannteste Form dieser unternehmerischen Tätigkeit sind die Taxi- und Mietwagenfahrzeuge.
Die Personen, die als selbständige Unternehmer Betriebe gründen möchten, müssen persönlich zuverlässig und geeignet sein:
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.
- Die Fahrzeuge müssen z.B. mit Alarmanlagen, Sonderlackierung, Taxischild , Wegstreckenzähler, Fahrpreisanzeiger odgl. ausgestattet sein.
Für Sie zuständig:
Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4352 | |
Sachbearbeiter | Tel. +49 851 397-4318 |
-
Personenbeförderung - 1 a
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr
-
Personenbeförderung - 1 b
Beilage zum Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz
-
Personenbeförderung - 1 c
Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
-
Personenbeförderung - 1 d
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
-
Personenbeförderung - 1 e
Fahrzeugliste für Taxi- und Mietwagenunternehmen - Ausflugsfahrten mit Pkw - Ferienzielreisen mit Pkw
-
Personenbeförderung - 1 f
Verlusterklärung
-
Personenbeförderung - 1 g
Ausnahme Wegstreckenzähler
-
Personenbeförderung
Antrag auf Erteilung zusätzlicher Auszüge für "Die Genehmigung wird beantragt für den Verkehr mit Taxen bzw. Mietwagen, Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen mit PKW oder Gelegenheitsverkehr mit KOM"
Landratsamt Passau, Verkehrswesen
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr