Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 44. BImSchV

Am 20. Juni 2019 ist mit der 44. BImSchV die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) in deutsches Recht. Mit der Verordnung werden bestehende Regelungen für nicht genehmigungsbedürftige kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) sowie für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (4. BImSchV, TA-Luft) neu geregelt.

Aus der 44. BImSchV können sich für Sie als Betreiber folgende Änderungen:

  • Neue und teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte
  • Kürzere Messintervalle
  • Neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen
  • Registrierung der Feuerungsanlage im Register der zuständigen Überwachungsbehörde

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