Wohnungsbaufonds des Landkreises
Förderprogramme des Landkreises sind derzeit nicht aufgelegt.
Fragen zu früheren Förderprogrammen des Landkreises, wie Kinderreichendarlehen oder Förderprogrammen „Junge Familien“ (Grundbestellungen/Löschungen, Darlehensabwicklung) beantwortet das SG 63 (Wohnraumförderung/Wohngeld)
Einige Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für z.B. junge Familien.
Anfragen dazu richten Bauwillige bitte an die zuständigen Gemeindeverwaltungen.
Landratsamt Passau SG 63
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr