Wohnungsbaufonds des Landkreises

Förderprogramme des Landkreises sind derzeit nicht aufgelegt.
Fragen zu früheren Förderprogrammen des Landkreises, wie Kinderreichendarlehen oder Förderprogrammen „Junge Familien“ (Grundbestellungen/Löschungen, Darlehensabwicklung) beantwortet das SG 63 (Wohnraumförderung/Wohngeld)

Einige Gemeinden bieten eigene Förderprogramme für z.B. junge Familien.
Anfragen dazu richten Bauwillige bitte an die zuständigen Gemeindeverwaltungen.

Landratsamt Passau SG 63

AdresseLandratsamt Passau SG 63
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Kontakt
Telefon: +49 851 397 6201
Fax: +49 851 397 2894
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr