Arbeitszeit und Erholungsurlaub
Die wöchentliche Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung beträgt für die Beschäftigten 39 Stunden, für die Beamten 40 Stunden. Am Landratsamt Passau gilt für einen Großteil der Beschäftigten Gleitzeit, d. h. die Bediensteten können die Lage ihrer Arbeitszeit innerhalb der sog. Rahmenarbeitszeit selbst bestimmen.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen liegen dem Landkreis Passau am Herzen. So gibt es verschiedene Teilzeitmodelle; rund 48% der Bediensteten nutzen dies und sind teilzeitbeschäftigt. Auch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Heimarbeit.
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.