Ehrenring des Landkreises Passau
Der Landkreis Passau hat durch Beschluss des Kreistages vom 13. Februar 1987 eine Satzung erlassen, mit der er die Auszeichnung von Personen regelt, die sich besondere Verdienste um den Landkreis erworben haben. Mit dieser Satzung wurde die Verleihung eines Ehrenrings eingeführt, nachdem das Landkreisrecht, anders als dies für Gemeinden möglich ist, die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nicht vorsieht. Damit ist der Landkreis-Ehrenring die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Passau zu vergeben hat.
Nach der Satzung des Kreistages Passau über die Verleihung eines Ehrenringes für besondere Verdienste um den Landkreis Passau wird dieser an Personen verliehen, die sich um den Landkreis Passau in hervorragendem Maße verdient gemacht haben.
Der Ehrenring wird in Gold verliehen und mit dem Landkreiswappen versehen. Die Verleihung ist widerruflich und die Zahl der verliehenen Ehrenringe darf zu Lebzeiten der Geehrten die Zahl 15 nicht überschreiten.
Zur Einreichung von Vorschlägen sind die Mitglieder des Kreistages berechtigt. Der Ehrenring wird vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Kreistages verliehen, wozu der Kreistag jeweils in nicht öffentlicher Sitzung beschließt.
Der Ehrenring wurde seit seiner Einführung im Jahr 1987 insgesamt 34 Mal verliehen, 23 Ehrenringträger sind mittlerweile verstorben. 9 Träger des Ehrenrings sind noch am Leben, so dass die Höchstzahl der zu verleihenden Ehrenringe noch nicht überschritten ist.