Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
Wollen Sie ein Fahrzeug verschrotten lassen, so dürfen Sie das Fahrzeug nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb übergeben.
Sie erhalten einen Verwertungsnachweis, den Sie bei der Abmeldung des Fahrzeugs vorlegen müssen. Eine Wiederanmeldung ist dann nicht mehr zulässig, das Fahrzeug muss ordnungsgemäß verwertet werden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
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Pauli,
Lena
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+49 851 397-5310 | 3.23 | lena.pauli@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr