Emissionshandel
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) ist am 15.07.04 in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über das europäische Handelssystem mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen. Dem zustimmenden Beschluss des Bundestages vom 28.05.04 folgend hat der Bundesrat das TEHG am 11.06.04 verabschiedet.Der Emissionshandel wird im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt. Betreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen (Anhang 1 TEHG) müssen ab dem 01.1.2005 ihre CO²-Emissionen überwachen und Berechtigungen zur Emission von CO² (Zertifikate) abgeben. Die Zuteilung von Zertifikaten stellt einen Antrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) voraus. Die Zertifiakte werden in einem zentralen Register geführt und können EU-weit gehandelt werden.
Die DEHSt ist unter dem u.a. Internetlink erreichbar.
Ansprechpartner am Bayerischen Landesamt für Umweltschutz ist Herr Wolfgang Zeiler; 0821/9071-5149.
Ansprechpartner
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Krompaß,
Anna
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+49 851 397 5415 | 3.01 | anna.krompass@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Emissionshandel
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Rieger,
Katharina
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+49 851 397-5387 | 3.16 | katharina.rieger@landkreis-passau.de | ||
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Aufgabenverantwortliche:
Emissionshandel
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Landratsamt Passau SG 52
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