Elektromagnetische Felder - Mobilfunkanlagen 26. BImSchV
Die Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen, also insbesondere für Mobilfunkstationen. Jede Mobilfunkstation muss zwei Wochen vor Inbetriebnahme beim Landratsamt angezeigt werden, der Anzeige muss die Standortbescheinigung beigefügt werden. Die einzelnen Standorte finden Sie auf der unten stehenden Internetseite.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Schramm,
Simon
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+49 851 397-5430 | 3.16 | simon.schramm@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Elektromagnetische Felder - Mobilfunkanlagen 26. BImSchV
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Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Elektromagnetische Felder - Mobilfunkanlagen 26. BImSchV
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr