Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen sind verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen. Die Überlassungspflicht besteht u. a. nicht für Abfälle,
- die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, oder
- die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
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Pauli,
Lena
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+49 851 397-5310 | 3.23 | lena.pauli@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen von Abfällen
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr