Weitere Bundesimmissionsschutzverordnungen
Auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurden im Laufe der Jahre etliche weitere Verordnungen erlassen und teilweise auch wieder aufgehoben. Die Zuständigkeit für den Vollzug dieser weiteren Verordnungen liegt nur teilweise beim Landratsamt Passau.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Ley,
Anna
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+49 851 397-5773 | 3.23 | Anna.Koehnk@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Weitere Bundesimmissionsschutzverordnungen
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Stoiber,
Michael
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+49 851 397-5302 | 3.02 | michael.stoiber@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortlicher:
Weitere Bundesimmissionsschutzverordnungen
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Landratsamt Passau SG 52
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr