Tier- und Warenverkehr
- Überwachung des nationalen, des innergemeinschaftlichen und des Drittland-Verkehrs mit Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft
- Grenzkontrollen
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen (Export, Reiseverkehr, Verbringen)
- Benachrichtigung der Überwachungsbehörden der Bestimmungsorte beim Verbringen von Tieren und Waren (ANIMO)
- Tierkennzeichnung
- Zertifizierung v. Futtermittelexporten, Zulassung und Überwachung von Händlern, Märkten und Sammeldiensten
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Passau - Veterinäramt
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr