Nassauskiesungen, Baggerseen

Sofern nach Kiesgewinnung im Nassabbauverfahren eine Wiederverfüllung erfolgt, ist ein gestattungspflichtiger Benutzungstatbestand (Zutagefördern von Grundwasser) erfüllt.
Bleibt die Wasserfläche nach erfolgtem Nassabbau ganz oder teilweise offen, liegt ein Gewässerausbau vor, der den Benutzungstatbestand des Zutageförderns von Grundwasser insoweit überlagert.

  • Erteilung beschränkter Erlaubnisse einschl. Rekultivierung nach Wiederverfüllung
  • Planfeststellung/Plangenehmigung bei Nassabbau ohne Wiederverfüllung
  • Überwachung der Folgenutzung
  • Überwachung der Rekultivierungsverpflichtung

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Koch, Magdalena
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Landratsamt Passau SG 53

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