Bodenschutz
Der Boden ist neben den Umweltmedien Luft und Wasser elementares Schutzgut, dem im Interesse der vielfältigen Funktionen, das es für die Umwelt erfüllt, besonderes Augenmerk gilt.
Aufgabe des Bodenschutzes ist es,
- schädliche Bodenveränderungen abzuwehren (z.B. bei Ölschadensfällen)
- Altlasten zu sanieren
- Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen
Aufgaben und Dienstleistungen
- Anordnung v. Detailuntersuchungen, ggf. Sanierungsplänen u.-maßnahmen, Feststellung v. Sanierungspl.
- Anordnungen von Sofort- und Folgemaßnahmen bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen
- Führen und lfd. Aktualisierung des Altlastenkatasters für den Landkreis Passau
- Historische Recherche, ggf. Anstoßen orientierender Untersuchungen bei Altlastverdachtsflächen
- Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen
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Bodenschutz - Antrag auf Auskunft über Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen im Landkreis Passau
Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
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Bodenschutz - Erteilung Vollmacht zum Antrag auf Auskunft über Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen im Landkreis Passau
Vollmacht für Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Bodenschutz - Anzeige des Auf- oder Einbringens von Materialien auf und in den Boden im Landkreis Passau
- Bodenschutz - Hinweise zur Anzeige des Auf- oder Einbringens von Materialien auf und in den Boden im Landkreis Passau
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hagel,
Laura
|
+49 851 397-5381 | 3.08 | laura.hagel@landkreis-passau.de |
Landratsamt Passau SG 53
Kontakt
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr