Neugeborenenscreening

Blutuntersuchung auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen (Stoffwechselscreening)

Warum wird ein Stoffwechselscreening durchgeführt?

Angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen sind zwar sehr selten, sie haben aber in der Regel schwere Folgen – oft schon im Kindesalter. Keine oder spät einsetzende Behandlung können schwere geistige und körperliche Behinderungen verursachen. Ziel ist es, Kinder mit diesen Erkrankungen sehr früh zu diagnostizieren. Damit verbessert sich die Chance, dass diese Kinder, trotz ihrer Krankheit, ein normales Leben führen können. Die Blutuntersuchung sollte nach Möglichkeit bei jedem Neugeborenen im Alter von 36 bis 72 Lebensstunden vorgenommen werden.

Aufgabe des Gesundheitsamtes

ist die sogenannte Sicherstellung der Vollständigkeit. Name und Anschrift des Neugeborenen sowie der Befund der Erstuntersuchung  werden vom Untersuchungslabor an das Screeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Das Screeningzentrum schickt, sofern die Eltern der Weitergabe der Screeningdaten an den Öffentlichen Gesundheitsdienst zugestimmt haben, Listen mit den Namen und Anschriften, nicht jedoch den Befunden, an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt vergleicht die Liste der untersuchten Kinder mit der Geburtenliste des Einwohnermeldeamtes. Ein Kind steht nicht auf der Liste der gescreenten Kinder, wenn zum Beispiel die Testkarte verloren gegangen ist oder wenn die Eltern der Übermittlung der Daten an das Screeningzentrum nicht zugestimmt haben. In diesen Fällen nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den Eltern auf und informiert und berät sie.

Ausführliche Informationen zum Stoffwechselscreening finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/neugeborenenscreening/index.htm

Untersuchung auf angeborene Hörstörungen (Hörscreening)

Warum wird ein Hörscreening durchgeführt?

Eins von 1000 Kindern kommt in Deutschland mit einer schweren Hörstörung zur Welt. Je länger der Hörverlust verborgen bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand in der Sprachentwicklung aufzuholen. Die Untersuchung ist für das Baby völlig schmerzfrei und in keiner Weise belastend. Das Hörscreening sollte idealerweise um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor der Entlassung aus der Geburts- bzw. Kinderklinik erfolgen. Die frühzeitige Untersuchung kann einem Kind dauerhafte Schäden ersparen.

Die Aufgabe des Gesundheitsamtes

ist die sogenannte Sicherstellung der Vollständigkeit. Name und Anschrift des Neugeborenen sowie der Befund der Erstuntersuchung  werden vom Untersuchungslabor an das Screeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt. Das Screeningzentrum schickt, sofern die Eltern der Weitergabe der Screeningdaten an den Öffentlichen Gesundheitsdienst zugestimmt haben, Listen mit den Namen und Anschriften, nicht jedoch den Befunden, an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt vergleicht die Liste der untersuchten Kinder mit der Geburtenliste des Einwohnermeldeamtes und kann auf diese Weise nicht untersuchte Kinder oder Kinder, deren Untersuchungsbefund nicht korrekt weitergeleitet wurde, herausfinden. In einem solchen Fall und, wenn die Eltern einer Datenübermittlung nicht zugestimmt haben, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zu den Eltern auf und bietet eine Beratung an.

Ausführliche Informationen zum Hörscreening finden sie unter nachfolgendem Link:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/neugeborenen_hoerscreening/index.htm

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