Lebensmittelbelehrungen

Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)

Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln)

Durch das Infektionsschutzgesetz ist nach §§ 42, 43 die Lebensmittelbelehrung vorgeschrieben für Personen,

  • die gewerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen oder
  • die in Küchen oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Diese Erstbelehrung ist erforderlich vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit. Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung hierüber nicht älter als 3 Monate sein.

Die Folgebelehrungen sind alle 2 Jahre durch den Arbeitgeber durchzuführen und zu bescheinigen.

Personen, die ehrenamtlich Umgang mit Lebensmittel haben und nicht gewerbsmäßig im Sinn der Vorschrift tätig sind (z. B. Vereins-, Pfarr-, Kindergartenfeste), unterliegen nicht der gesetzlichen Belehrungspflicht. Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird bei solchen Veranstaltungen dadurch Rechnung getragen, dass der Personenkreis – und zwar unabhängig davon, ob er vor Ort tätig ist oder im häuslichen Bereich Lebensmittel zubereitet und zur Verfügung stellt – durch ein Merkblatt über die wesentlichen Infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet wird. Der „Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmittel“ ist den Veranstaltern im Rahmen der Anzeigepflicht nach Art. 19 LStVG durch die Gemeinden auszuhändigen. Es wird auch vom Gesundheitsamt ausgegeben (siehe Formulare).

Das Gesundheitsamt Passau bietet ab sofort Lebensmittelbelehrungen online an. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt ist hierfür nicht mehr erforderlich.
Die Online-Belehrung besteht aus mehreren kurzen Filmsequenzen sowie Verständnisfragen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung und Online-Bezahlung einer Gebühr von 28 Euro, wird eine entsprechende Bescheinigung zum Download ausgestellt.

Hier geht’s zur Online-Belehrung

Landratsamt Passau - Gesundheitsamt SG 44

AdresseLandratsamt Passau - Gesundheitsamt SG 44
Passauer Str. 33
94081   Fürstenzell
Kontakt
Telefon: +49 851 397-4800
Fax: +49 851 397904801
Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung

Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:

Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr