35 Kreisjugendamt
Das Kreisjugendamt hat einerseits Aufgaben als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, andererseits als Rehabilitationsträger wahr zu nehmen.
1. Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
Die Leistungen der Jugendhilfe werden von den Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Dabei werden die Aufgaben vom Jugendamt wahr genommen.
2. Als Rehabilitationsträger
Mit der Einführung des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) zum 01.07.2001 ist das Jugendamt auch Rehabilitationsträger, sofern es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte bzw. von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Sinne des § 35a SGB VIII handelt.
Die Aufgaben des Jugendamtes werden einerseits vom Jugendhilfeausschuss und andererseits von der Verwaltung des Kreisjugendamtes wahr genommen.
Der J u g e n d h i l f e a u s s c h u s s befasst sich mit allen grundsätzlich bedeutsamen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere der Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Entwicklung von Problemlösungen, Jugendhilfeplanung und der Vorbereitung des Abschnitts "Jugendhilfe" im Haushaltsplan.
Die V e r w a l t u n g des Kreisjugendamtes hat die Aufgabe der Erledigung der laufenden Geschäfte nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und anderer Gesetze, sowie der Umsetzung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses.
Die Aufgaben und Beschreibung des Kreisjugendamtes im Einzelnen:
Z e n t r a l e D i e n s t e
Leitung des Kreisjugendamtes
Wirtschaftliche Führung und Haushaltsplanung/ Haushaltsüberwachung
Organisationsmanagement
Jugendhilfeplanung
Fachaufsicht und Abrechnung Personalkosten der Kindertagesstätten
Jugendschutz
Ordnungswidrigkeiten bei Schulpflichtverstößen
Jugendhilfeausschuss
Umsetzung von Projekten
Grundsatzfragen
Jugendhilfestatistik
Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenarbeit mit Behörden und Institutionen
Umsetzung neuer rechtlicher Regelungen
Betreuung der elektronischen Datenverarbeitung
Sekretariat und Telefonvermittlung
B e i s t a n d s c h a f t e n , B e u r k u n d u n g e n
- Beratungs- und Unterstützungsangebot an nichtverheiratete Mütter nach Geburt eines Kindes insbesondere hinsichtlich der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Beratung und Unterstützung von alleinerziehenden Elternteilen und jungen Volljährigen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Führung von Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsfestsetzung, Unterhaltseinzug einschließlich Vollstreckungsmaßnahmen, Strafverfolgung sowie Abrechnung mit Anspruchsberechtigten und Leistungsträgern, Vertretung des Kindes vor Gericht bei der Feststellung der Vaterschaft oder Unterhaltsstreitigkeiten)
- Beurkundungen und Beglaubigungen (Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärungen)
- Beratung von nichtverheirateten Eltern zur Abgabe von Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge
- Erteilen von Bescheinigungen über die Alleinsorge an Mütter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet sind oder waren
U n t e r h a l t s v o r s c h u s s s t e l l e
Diese Stelle wird tätig, wenn der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil an sein/ ihr Kind keinen Unterhalt leisten kann oder will. Dabei müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Kind lebt bei einem allein erziehenden Elternteil.
Der andere Elternteil leistet nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Zum 01.07.2017 wurde die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bis dahin geltende Höchstleistungsdauer von 72 Monaten aufgehoben.
Es werden Finanzmittel des Freistaates Bayern ausgezahlt.
W i r t s c h a f t l i c h e J u g e n d h i l f e
Diese Stelle ist für die finanzielle Abwicklung zuständig bei:
Übernahme der Angebote im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie
Übernahme der Unterbringungskosten von Müttern/ Vätern mit Kindern, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, soweit sie diese Hilfe wegen ihrer Persönlichkeitsentwicklung benötigen.
Übernahme der Kosten zur Betreuung eines Kindes in Notsituationen
Übernahme der Teilnahmebeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen (einkommensabhängige Leistungen)
Übernahme der Kosten für ambulante Hilfsangeboe (z.B. Beratungsangebote), teilstationäre Hilfsangebote (z.B. heilpädagogische Tagesstätte) und stationäre Hilfsangebote (z.B. Kinder- und Jugendheime, Internate und sonstige Wohnformen)
Gewährung von Pflegegeld für Kinder in Pflegefamilien - Auszahlung der Pflegegelder und Zuschüsse
Überprüfung und Festsetzung von Kostenbeiträgen
Prüfung und Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen
K i n d e r t a g e s b e t r e u u n g
Die Kindertagesbetreuung erfolgt in Form der Kindertagespflege oder in Kindertageseinrichtungen.
Kindertagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten. Das Kreisjugendamt leistet hier die erforderliche qualifizierte Fachberatung, Förderung, finanzielle Abwicklung und Vermittlung.
Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder. Das Kreisjugendamt leistet hier die erforderliche qualifizierte Fachberatung, Förderung, finanzielle Abwicklung der Förderungen aus dem BayKiBiG und den verschiedenen Förderrichtlinien sowie die Fachaufsicht.
S o z i a l p ä d g o g i s c h e r D i e n s t
Die Aufgaben des Sozialpädagogischen Dienstes sind sehr vielfältig:
Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Beratung und Unterstützung von Familien in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
Ausarbeitung des Hilfeplans und Betreuung bei der Gewährung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen mit den Eltern und deren minderjährigen Kindern entsprechend deren erzieherischen Bedarf
Ausarbeitung des Hilfeplans und Betreuung bei der Gewährung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen für junge Volljährige.
Erstellung von Hilfeplänen und Betreuung bei der Förderung und Unterstützung von seelisch behinderten bzw. von einer solchen Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen durch ambulante, teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen
Vorläufige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen zur Abwendung einer akuten Gefährdung
Umsetzung des Schutzauftrags des § 8a SGB VIII
Gewinnung, Beratung und Betreuung von Pflegeeltern
Beratung, Unterstützung und Eignungsüberprüfung von Adoptionsbewerbern
Vermittlung von Kindern zur Adoption
Mitwirkung in Verfahren vor den Familien- und Vormundschaftsgerichten
Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Aufgaben und Dienstleistungen
- Adoptionswesen
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, ambulante Hilfe, Haushaltshilfe, Dorfhelferin
- Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister
- Beistandschaften, Vaterschaftsfeststellung, Beurkundung, Unterhalt
- Beratung, Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung, Unterhalt, elterliche Sorge
- Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen, ambulante Hilfe
- Beurkundungen, Beglaubigungen, Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Unterhalt
- Eingliederungshilfe f. seelisch Behinderte, Legasthenie, Dyskalkulie, § 35a, ambulante Hilfe
- Eingliederungshilfe f. seelisch Behinderte (stationär), § 35a, Essstörung, Drogenabhängigkeit
- Eingliederungshilfe f. seelisch Behinderte (teilstationär) heilpädogogische Tagesgruppe; § 35a, HTG
- Erziehung in einer Tagesgruppe, Heilpädagogische Tagesstätte; Stütz- und Förderklasse
- Erziehungsbeistandschaft, ambulante Hilfe
- Erziehungsberatungsstelle
- Förderung der freien Jugendhilfe
- Förderung von gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Heimerziehung, betreutes Wohnen und Internat
- Individuelle Erziehungshilfen, ambulante Hilfe
- Inobhutnahme
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, ambulante Hilfe, stationäre Hilfe
- Jugendarbeit, Kreisjugendring, Ökomobil, Jugendzeltdorf, Sprachreisen, Spielmobil, Segeltörn, PaLaSt
- Jugendhilfeplanung
- Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Schule, Jugendsozialarbeit an Schulen, JaS
- Kindertagespflege – Fachberatung, Förderung und Vermittlung
- Kindertagesstätten – Fachberatung, Förderung und Fachaufsicht
- Kinder- und Jugendschutz
- Kreisjugendring, Ökomobil, Saftladen, Shake It, Palast, 7 aus 14, Spielmobil
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Trennungs- u. Scheidungsberatung
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht, Jugendgerichtshilfe
- Netzwerk frühe Kindheit, Koordinierende Kinderschutzstelle, KoKi
- Ordnungswidrigkeitenverfahren/Schulzwang
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Sozialpädagogische Beratung/Unterstützung von Familien
- Sozialpädagogische Familienhilfe, ambulante Hilfe
- Übernahme der Teilnahmebeiträge im Kindergarten, Kinderhort, Kinderkrippe, Kita
- Unterhaltsvorschuss; Unterhalt; UVG; Unterhaltsausfall; der andere Elternteil zahlt nicht;
- Vollzeitpflege, Aufnahme eines Pflegekindes, Pflegekind, Pflegefamilie, Pflegeeltern
- Vormund- und Pflegschaften
- Wirtschaftliche Jugendhilfe – Finanzielle Fragen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Geiß,
Stefan
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+49 851 397-3550 | +49 851 397-903550 | 2.10 | stefan.geiss@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: 2.10
Telefon: +49 851 397-3550
Handy: +49 175 7228 120
Fax: +49 851 397-903550
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
35 Kreisjugendamt
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Klapper,
Judith
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+49 851 397-3533 | +49 851 397 903533 | 2.12 | judith.klapper@landkreis-passau.de | |
Kontakt
Zimmer: 2.12
Telefon: +49 851 397-3533
Handy: +49 0171 1699582
Fax: +49 851 397 903533
Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin:
35 Kreisjugendamt
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Kristl,
Gerald
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+49 851 397-3551 | +49 851 397-903551 | 2.11 | gerald.kristl@landkreis-passau.de | |
Funktionen dieser Person
Stellvertretender Sachgebietsleiter:
35 Kreisjugendamt
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Landratsamt Passau - Kreisjugendamt SG 35
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