Hilfe zum Lebensunterhalt / einmalige Hilfen / Hilfe in Sonderfällen
Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Das Einkommen/Vermögen eines nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners ist zu berücksichtigen.
Personen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Erwerbsfähige oder Angehörige leistungsberechtigt sind, erhalten keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Einmalige Leistungen decken einen notwendigen Lebensbedarf ab, der nicht als Regelbedarf bezeichnet werden kann und nicht durch Regelsätze abgedeckt ist. Hierzu gehören insbesondere
- eine Wohnungserstausstattung,
- eine Bekleidungserstausstattung (z.B. auch bei Schwangerschaft und Geburt) sowie
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen können ggf. Miet- und Stromschulden übernommen werden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Sanladerer,
Anita
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+49 851 397-3522 | 2.48 | anita.sanladerer@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Hilfe zum Lebensunterhalt / einmalige Hilfen / Hilfe in Sonderfällen
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Winter,
Claudia
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+49 851 397-3514 (Mo-Do) | 2.48 | claudia.winter@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Hilfe zum Lebensunterhalt / einmalige Hilfen / Hilfe in Sonderfällen
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Muggendobler,
Christine
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+49 851 397-3585 | 2.18 | christine.muggendobler@landkreis-passau.de | ||
Funktionen dieser Person
Aufgabenverantwortliche:
Hilfe zum Lebensunterhalt / einmalige Hilfen / Hilfe in Sonderfällen
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Landratsamt Passau - Soziale Angelegenheiten
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten: Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr