Internetbasierte Außerbetriebsetzung
Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges möglich. Vorteile bringt die Neuerung allerdings nur dem Halter von Fahrzeugen, die vom 01. Januar 2015 an zugelassen werden.
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug muss seit dem 01.01.2015 zugelassen sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich
- Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.
- Des Weiteren benötigen Sie das Lesegerät für die Nutzung des neuen Personalausweises.