Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter
Bei Zulassungen nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
- von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer
- Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder zur Abstempelung
Zusätzlich bei Personenfirmen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personen (z. B. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug