Wiederzulassung auf denselben Fahrzeughalter

Bei Zulassungen nach einer Außerbetriebsetzung auf denselben Fahrzeughalter müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
  • gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
  • von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde 
  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer
  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
  • eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder zur Abstempelung

Zusätzlich bei Personenfirmen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
  • Gewerbeanmeldung

Zusätzlich bei juristischen Personen (z. B. GmbH):

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

434 Kfz-Zulassung

Adresse434 Kfz-Zulassung
Passauer Straße 39
94121   Salzweg
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr