Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel in unseren Zulassungsbezirk
Bei Zulassungen mit vorhanden auswärtigen Kennzeichen müssen folgende Unterlagen der Kfz-Zulassunsbehörde vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
- von unseren ausländischen Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzug der Kfz-Steuer
- Vollmacht mit SEPA-Lastschriftenmandat/Einzug Kfz-Steuer, wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug zugelassen ist)
Zusätzlich bei Personenfirmen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personden (z. b. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug