Allgemein
Allgemeines und Grundsätzliches
Die Musikschule im Landkreis Passau ist eine Einrichtung der musischen Bildung in der Trägerschaft des Landkreises Passau. Alle 38 Landkreisgemeinden sind an der Kreismusikschule beteiligt. Der Unterricht wird von qualifizierten Lehrkräften nach den Richtlinien und Lehrplänen des Verbandes Deutscher Musikschulen, in dem knapp 1000 öffentlich geförderte Musikschulen in ganz Deutschland zusammengeschlossen sind, erteilt. Über 219 dieser Musikschulen bilden zusammen den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen, der in engem Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die einzelnen Musikschulen in inhaltlichen und organisatorischen Fragen betreut.
Die Kreismusikschule unterrichtet in ganzjährigen Angeboten:
- Kurse Musikalische Früherziehung für Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren (Unterricht im Klassenverband in der Regel bis max. 12 Kinder)
- Kurse Musikalische Grundausbildung/Singklasse für Schulanfänger (Unterricht im Klassenverband in der Regel bis max. 12 Kinder)
- alle Instrumentalfächer und Sologesang für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Anfängerunterricht bevorzugt als Gruppenunterricht)
Die Kreismusikschule kommt zu den Schülerinnen und Schülern!
Der Unterricht findet in über 100 Unterrichtsstätten in fast allen Landkreisgemeinden und -städten statt; ortsnah und gut erreichbar für die Schülerinnen und Schüler.
Die Kreismusikschule bietet ihren Schülern darüber hinaus:
- viele Möglichkeiten des gemeinsamen Singens und Musizierens in zahlreichen Kinder- und Jugendchorgruppen, sowie Spielkreisen und Ensembles vielfältiger Art
- Ergänzungsfächer z.B. in Form von Theoriekursen und Angeboten im Tonstudio
- ergänzende Angebote wie z.B. Eltern-/Kind-Kurse für Kinder ab 2 Jahren
- sinnvolle Freizeitgestaltung bei Projektarbeit, auch in den Ferien
- gezielte Förderung für besonders begabte Schüler in der Förderklasse und in der Frühförderklasse
- gezielte Förderung der Blasmusik mittels Zuschuss durch die Sparkassenstiftung Passau
An- und Abmeldeverfahren, Organisatorisches, Gebühren:
- Anmeldung schriftlich mittels Anmeldeformular
- Ferien- und Feiertagsregelung wie in den allgemeinbildenden Schulen
- Schuljahresbeginn am 01. September, Schuljahresende am 31. August
- Gebühren laut jeweils geltender Gebührensatzung bzw. hier einsehbarer Gebührenübersicht; die Jahresgebühr wird in 3 Raten fällig
- Probezeit bei Aufnahme des Unterrichts in einem neuen Fach jeweils bis zum Ende des laufenden Dritteljahres
- Kündigungen fristgerecht (bis 30.06.) und in Schriftform zum Schuljahresende möglich
- Bei einem von der Musikschule zu verantwortenden Unterrichtsausfall von mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden wird die Gebühr auf Antrag anteilig zurückerstattet. Die Musikschule ist berechtigt, ausgefallene Unterrichtsstunden nachzugeben. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der vollständige Text der Schulordnung und der Gebührensatzung kann heruntergeladen oder in der zentralen Geschäftsstelle der Kreismusikschule angefordert werden.