Anmeldung und Formulare zum Download
An- und Abmeldeverfahren, Organisatorisches, Gebühren:
- Anmeldung schriftlich mittels Anmeldeformular
- Ferien- und Feiertagsregelung wie in den allgemeinbildenden Schulen
- Schuljahresbeginn am 01. September, Schuljahresende am 31. August
- Die Kurse der Musikalischen Früherziehung und der Musikalischen Grundausbildung beginnen jeweils am 1. September und enden am 31. August (entsprechend dem Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen)
- Gebühren laut jeweils geltender Gebührensatzung bzw. hier einsehbarer Gebührenübersicht; die Jahresgebühr wird in 3 Raten fällig
- Probezeit bei Aufnahme des Unterrichts in einem neuen Fach jeweils bis zum Ende des laufenden Dritteljahres
- Kündigungen fristgerecht (bis 30.06.) und in Schriftform zum Schuljahresende möglich
- Gebührenrückerstattung wird nur bei einem von der Musikschule zu verantwortenden Unterrichtsausfall von mehr als drei aufeinander-folgenden Unterrichtsstunden auf schriftlichen Antrag hin gewährt, für von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle besteht kein Anspruch auf Gebührenrückerstattung