Bodenrichtwertauskunft
Der Bodenrichtwert (§196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert versteht sich als Orientierungswert und ist nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleich zu setzen.
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Die Bodenrichtwerte werden abgeleitet aus der Kaufpreissammlung. Dabei werden die Richtwerte für verschiedene Zonen der jeweiligen Hauptorte und für verschiedene Zonen der restlichen Gemeindeteile ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden im Zwei-Jahres-Rhythmus flächendeckend ermittelt und veröffentlicht. In der Vergangenheit wurden die Bodenrichtwerte zum 31. Dezember eines Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Seit 2022 erfolgt die Ermittlung zum 1.1. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl.
Einzelauskunft
Eine Bodenrichtwertauskunft kann gebührenpflichtig schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift sowie Angaben zum Grundstück bestellt werden unter den Kontaktdaten am Ende des Beitrags
oder
online über den Internetdienst V-Boris (http://vboris.bayern.de). Hier bietet sich die Möglichkeit das gewünschte Grundstück mit der dazugehörigen Bodenrichtwertzone in einer digitalen Karte zu suchen und eine Bodenrichtwertauskunft zu bestellen.
Die Gebühr für einen Bodenrichtwert beträgt 25 €. Bei mehreren Bodenrichtwerten beträgt die Gebühr je Bodenrichtwert 20 €.
Bodenrichtwert-Viewing
Für allgemein Interessierte gibt es zudem die Möglichkeit kostenlos nach Bodenrichtwerten zu suchen. In einer digitalen Karte (zurück bis einschließlich 2016) können Sie sich einen Überblick über sämtliche Bodenrichtwertzonen im Landkreis verschaffen, können nach bestimmten Grundstücken mit Hilfe einer Suchfunktion suchen und können für jede Bodenrichtwertzone den entsprechenden Bodenrichtwert abrufen.
Ältere Bodenrichtwerte können den Bodenrichtwert-Listen entnommen werden.
Hinweis:
Zur richtigen Anwendung der Bodenrichtwertkarte bzw. der Bodenrichtwerte verweisen wir auf die jeweilige Erläuterung. Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen. Die Herausnahme von Daten erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwertauskunft. Ausschließlich schriftliche von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilte Auskünfte sind rechtsverbindlich. Bei missbräuchlicher Verwendung der Daten trifft die Haftung den Verwender. Die Bodenrichtwertkarte unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Danach steht dem jeweiligen Gutachterausschuss das ausschließliche Recht zu, die Bodenrichtwertkarte insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
Bodenrichtwert-Informationssystem Passau
Bodenrichtwert-Listen:
Landratsamt Passau Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Telefonische Erreichbarkeit zu folgenden Zeiten:
Mo.-Fr.: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mo.-Do.: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr