Für Wahlplakate gilt Impressumspflicht

14. März 2024: Landratsamt weist auf Impressumspflicht hin
Europawahl

Lkr. Passau. Nachdem es bei der der Landtagswahl 2023 vermehrt zu Unklarheiten bezüglich der Impressumspflicht auf Wahlplakaten, Wahlwerbe-Flyern, Broschüren, etc. gekommen ist, weist das Landratsamt Passau vor der anstehenden Europawahl ausdrücklich darauf hin, dass für solche Druckwerke ausnahmslos die Impressumspflicht nach dem Bayerischen Pressegesetz gilt.

Das Gesetz regelt neben dem Erfordernis des Impressums bei Druckwerken auch dessen Ausgestaltung. Der alleinige Verweis auf eine Webseite oder Mail ist demnach nicht ausreichend. Anzugeben sind der Drucker und Verleger oder beim Selbstverlag der Verfasser oder Herausgeber mit Name, Firma und Anschrift.